Tipps zur Finanzierung der Schauspielausbildung

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Ausbildungsförderung (BAföG): Bei der zuständigen Kreis- bzw. Bezirksverwaltung (in Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte) kann Schüler*innenbafög beantragt werden. Schüler*innenbafög muss nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. Der Maximalbetrag für Schüler*innen aus Hamburg beträgt zur Zeit 212 Euro. Bei Schüler*innen aus anderen Bundesländern, die in Hamburg ihre Ausbildung absolvieren kann der Betrag auch höher ausfallen.

Weitere Infos zum Thema BAföG: das-neue-bafoeg.de | bafoeg-rechner.de


Bildungskredit: Es besteht die Möglichkeit, für die letzten 24 Monate der Ausbildung einen zinsgünstigen Bildungskredit zu beantragen. Dieser Kredit wird unabhängig von Sicherheiten/eigenem Vermögen, bzw. vom Vermögen der Eltern vergeben. Die maximale Kredithöhe beträgt 24 x 300 EUR/ mtl. Dieser Kredit wird zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung in kleinen Raten zurückgezahlt. Eine mögliche Kreditgeber*in ist das Bundesverwaltungsamt/ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW-Förderbank). Es gibt auch noch weitere Institutionen, die Bildungskredite vergeben.

Weitere Infos zum Thema Bildungskredit:
www.bildungskredit.de | www.kfw-foerderbank.de


450 Euro Job als Nebentätigkeit: Es besteht die Möglichkeit, neben dem Bezug von BAföG noch einen 450 Euro Job zu verrichten. Die meisten unserer Schüler*innen haben einen Nebenjob. Beim Bezug von BAföG muss vorher bei der zuständigen Kreis- bzw. Bezirksverwaltung (in Hamburg das Bezirksamt Hamburg-Mitte) ein Antrag gem. § 23 Abs. 5 BAföG auf „einen erhöhten Freibetrag“ gestellt werden. Dieses ist eine reine Formalie und wird in der Regel gewährt.


Kindergeld: Junge Schüler haben während der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld.

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